Die Kosten einer vermessungstechnischen Dienstleistung unterscheiden sich nach der Art der Tätigkeit.
Handelt der ÖbVI hoheitlich (z.B. bei amtlichen Lageplänen, Grundstücksteilungen, Grenzvermessungen oder Gebäudeeinmessungen), so gilt die Kostenordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Bestimmende Parameter sind dort z.B. die Fläche, die Grenzlänge, der Grundstückspreis oder der Gebäudewert.
Handelt der ÖbVI privatrechtlich so gelten die Vorschriften der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HAOI).
Da die Kosten sehr stark von dem jeweiligen Einzelfall abhängen, bitten wir Sie, für eine Kostenanfrage mit uns Kontakt aufzunehmen.
eMail an: oebvi@ls-soest.de